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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen von Gloria-Handels GmbH gelten diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"

Zusätzliche oder abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich festgehalten und bestätigt sind.

 

2. Angebote und Verkauf

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bei einem schriftlichen Angebot gilt die festgehaltene Frist. Abbildungen,

Zeichnungen sowie Mass-, Gewichts- und Leistungsangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als

verbindlich gezeichnet sind. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum

und unterliegen unserem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und

andere Unterlagen sind uns auf Verlangen zurückzugeben. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie ohne be-

sondere Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

 

3. Aufträge

Verkäufe von Material und Dienstleistungen, im Ladenverkauf, über Telefon, via Mail, gelten als definiv und als

abgeschlossen. Es besteht kein Rückgaberecht. Keine Auswahlsendungen.

Schriftliche Aufträge, via Auftragsbestätigung, gelten als verbindlich, sobald diese vom Auftraggeber unterzeichnet

sind oder nicht innert 7 Tagen widersprochen wird. Eine späterer Rücktritt vom Auftrag ist nur unter Kostenfolge möglich.

 

4. Lieferzeiten

Lieferungen ab Lager sind unter Vorhalt eines Zwischenverkaufes verbindlich.

Lieferzeitangaben können immer nur als annähernd angegeben werden, vorbehalten sind Lieferverzögerungen des

Herstellers, Streik usw.

Bei Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer mind. 30-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzu-

treten. Eine Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Neben oder

anstelle des Rücktrittsrecht stehen dem Kunden keine weiteren Rechte und Ansprüche zu, insbesonders sind

Schadensersatzansprüche jedwelcher Art ausgeschlossen. Teillieferungen sind gestattet. Hat der Versand der

Waren auf Abruf zu erfolgen, so sind wir berechtigt nach Ablauf der für den Abruf bestimmten Zeit, die Waren auf

Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern und zu berechnen.

 

5. Preise, Zahlungskonditionen

Unsere Verkaufspreise sind in sFr., inkl./exkl. der aktuellen Mehrwertsteuer (je nach Angabe) und basieren auf den

im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses massgebenden Materialpreisen, Löhnen und sonstigen Kosten. Ändern sich

diese Vertragsgrundlagen vor der entgültigen Abwicklung des Auftrages, so sind wir zu entsprechenden Preis-

änderungen berechtigt. Unsere Preise verstehen sich ab Brugg, soweit nichts anderes vereinbart ist.

An unseren Lieferungen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Es gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziele. Rechnungen sind in der auf der Rechnung ange-

gebenen Währung zu begleichen. Überweisungen , inbesondere aus Konten ausserhalb des Hoheitsgebietes der

Auftragsgeberbank sind für uns spesenfrei auszuführen. Unberechtigte Skontoabzüge werden zurückgefordert.

Bei Bestellungen mit einem Auftragswert von unter Fr. 50.00 behalten wir uns einen Kleinmengenzuschlag vor.

Bei grösseren Aufträgen behalten wir uns vor Anzahlungen zu verlangen. Bei uns unbekannten Bestellern behalten

wir uns vor, den ganzen Rechnungsbetrag im voraus zu verlangen.

 

6. Lieferungen

Der Versand erfolgt, entweder durch unsere Fahrzeuge, oder per Postversand, Paketversand, Abholung oder nach

Vereinbarung. Bei Anlieferung grösserer Artikel, sei es durch unsere Fahrzeuge oder ein Transportunternehmen

sind zum Entladen vom Auftraggeber kostenlos Hilfskräfte und Hilfsmittel zu stellen. Dies gilt besonders bei An-

lieferung nach Kundenwunsch.

Transportschäden werden nur dann anerkannt, wenn eine rechtzeitige Tatbestandsaufnahme erfolgt und der

Schaden auf den Frachtpapieren vermerkt wird.

Mängel jeder Art, Falschlieferungen, Fehlen zugesicherter Eigenschaften etc. müssen uns schriftlich angezeigt

werden. Ein Einbau oder der Gebrauch unserer Erzeugnisse stellt die Genehmigung der Ware als vertragsmässige

Erfüllung dar und schliesst Gewährleistungsansprüche aus.

Bei berechtigter Mängelrüge hat der Besteller unter Ausschluss von Vertragsverletzung Anspruch aus Lieferung einwandfreier Ware. Ersetzte Teile müssen frachtfrei zurückgeschickt werden. Eine Mängelrüge für die von uns ge-

lieferten Geräte und Anlagen übernehmen wir nur, sofern Montage und Inbetriebnahme durch uns oder nach

unseren Anweisungen erfolgt.

 

7. Gewährleistung

Schadenersatzansprüche jedwelcher Art, z. B. aus Verzug, falscher Benützung, Einsatz nicht nach dessen Ver-

wendungszweck, fehlerhaften Einbau des Kunden, Beschädigung durch unvorhersehbare Ereignisse ( Sturm,

Hagel, Wasser, Strom, Erdbeben, Terrainbewegungen) sind ausgeschlossen.

Ebenso bestehen keine Schadensansprüche, wenn unsere geliefertes Produkt durch die Einwirkung anderer

Faktoren beschädigt oder zerstört werden, wie Gartenarbeiten, Umgebungsarbeiten, Benützung von fremden, uns

nicht bekannten Chemikalien, Reinigungsmittel, Reinigungsartikel.

8. Garantien

Die Garantiedauer ist generell 2 Jahre auf Fabrikations- und Verarbeitungsfehler.

Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Art. 367 ff.OR ( Schweizer Obligationenrecht).

Die Garantien beginnen mit dem Versand, oder dem Einbau der Waren.

Es können nur Gewährleistungsansprüche akzeptiert werden, wenn unsere Produkte vorschriftsgemäss installiert,

bedient, gewartet und gepflegt worden sind. Schäden, die infolge nicht sachgemässer Behandlung oder ausser-

gewöhnlicher Beanspruchung, wie beispielsweise Hagel, Sturm oder übermässiger Schneelast, nicht Beachtung

der Montage- oder Bedienungsvorschriften entstanden sind, können nicht akzeptiert werden.

Schäden, die infolge Abschürfungen, Einfrieren, chemische Einflüsse, elektrischer oder elektrostatischer Einflüsse

oder mutwilliger Beschädigung entstanden sind, können nicht unter unsere Gewährleistung genommen werden.

Schäden, die durch den Einfluss von Mikroorganismen wie Algen und dergleichen entstanden sind (primär durch

eine nicht korrekte Wasseraufbereitung verursacht) sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Für direkte und indirekte Schäden ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Lassen Sie sich diesbezüglich durch Ihren

Haftpflichtversicherer beraten und schliessen Sie solche Risiken in Ihre Versicherungspolie mit ein.

Die Gewährleistung erlischt, wenn durch Dritte ohne schriftliche Einwilligung, Aenderungen oder Reparaturen an

unseren Produkten vorgenommen worden sind.

Gewährleistungsarbeiten bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist.

 

9. Allgemeines

Gewährleistungsansprüche müssen grundsätzlich schriftlich, möglichst Dokumentiert, an uns gemeldet werden.

Gerichtsstand ist Brugg AG.

 

 

Gloria Handels GmbH

Aarauerstrasse 98

CH - 5200 Brugg

Brugg, 1. Februar 2018

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